Erbrecht

Wir beraten Sie kompetent in allen erbrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Erbquoten, Pflichtteilen, Ausgleichung, Erbteilung, etc. Wir helfen Ihnen bei der Zuweisung Ihres Vermögens an Ihre Erben, der Regelung Ihrer Geschäftsnachfolge, der gegenseitigen Begünstigung unter Ehegatten, durch

  • Abfassen und Verurkundung von Testamenten und Erbverträgen sowie Aufbewahrung von Testamenten
  • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten
  • Ausstellen von Erbenscheinen
  • Errichten von Steuer-, Erbschafts- oder öffentlichen Inventaren
  • Verwaltung und Liquidation von Nachlassvermögen und Durchführung von Erbteilungen
  • Ausübung von Willensvollstreckermandaten
  • Feststellungsurkunden für Grundbuchamt, Banken, etc.